Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung kombiniert zwei zentrale Funktionen in einem Vertrag: Sie bietet einerseits eine finanzielle Absicherung im Todesfall (Risikolebensversicherung), andererseits dient sie dem Vermögensaufbau durch regelmäßige Sparanteile. Damit gehört sie zu den klassischen Lebensversicherungen, die sowohl Sicherheit für die Hinterbliebenen als auch eine Kapitalauszahlung am Vertragsende garantieren.
Im Todesfall der versicherten Person während der Laufzeit zahlt der Versicherer eine vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten aus. Überlebt die versicherte Person die Laufzeit, wird am Ende eine Kapitalleistung fällig – oft inklusive Überschussbeteiligungen, je nach Vertragsgestaltung.
Durch diese Kombination ist die Kapitallebensversicherung besonders interessant für Menschen, die Risikoschutz mit Vermögensaufbau verbinden möchten – etwa zur Altersvorsorge, für eine größere Anschaffung oder zur finanziellen Absicherung der Familie.

Für wen ist die Kapitallebensversicherung geeignet?
Die Kapitallebensversicherung eignet sich besonders für Familien und Paare, die nicht nur eine Absicherung im Todesfall, sondern auch eine gezielte Vermögensbildung wünschen. Auch für Menschen, die eine langfristige und planbare Anlageform mit Todesfallschutz suchen, ist diese Versicherung ideal.
Darüber hinaus ist sie sinnvoll für Personen, die ihre Altersvorsorge gezielt ergänzen möchten, etwa als gebundene Vorsorgeform neben der gesetzlichen Rente. Ebenso profitieren Kreditnehmer, die mit einer Police sowohl ihren Kredit absichern als auch gleichzeitig Kapital aufbauen möchten.
- Familien und Paare, die eine Absicherung und gleichzeitig Vermögensbildung wünschen
- Menschen, die eine langfristige Anlageform mit Todesfallschutz suchen
- Personen mit Bedarf an gebundener Altersvorsorge (z. B. als Ergänzung zur gesetzlichen Rente)
- Kreditnehmer, die mit der Versicherung gleichzeitig einen Kredit absichern und sparen möchten

Welche Vorteile bietet die Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung bietet gleich mehrere Vorteile: Sie vereint Todesfallschutz und Vermögensaufbau in einem einzigen Vertrag. So erhalten Versicherte eine Absicherung für den Ernstfall und sparen gleichzeitig Kapital für die Zukunft.
Ein weiterer Vorteil ist die Planungssicherheit: Es gibt garantierte Mindestleistungen, die durch mögliche Überschussbeteiligungen noch ergänzt werden können.
Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Auszahlung – wahlweise als einmalige Kapitalleistung oder als regelmäßige Rentenzahlung.
Darüber hinaus ist die Kapitallebensversicherung flexibel: Laufzeit und Beitragshöhe können an die persönliche Situation angepasst werden. Sie eignet sich auch zur Kreditabsicherung, zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung.
- Kombination aus Todesfallschutz und Sparen in einem Vertrag
- Planungssicherheit durch garantierte Mindestleistungen und mögliche Überschüsse
- Auszahlungsleistung am Ende der Laufzeit – als Kapital oder als Rentenzahlung
- Laufzeit und Beitragshöhe können flexibel gewählt werden
- Für Kreditabsicherung geeignet (z. B. bei Immobilienfinanzierungen)
Ist bei der Kapitallebensversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Wie bei der Risikolebensversicherung ist auch bei der Kapitallebensversicherung vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Eine ehrliche und vollständige Angabe des aktuellen Gesundheitszustands ist dabei besonders wichtig, da Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen im Versicherungsschutz führen können.
Eine sorgfältige Prüfung hilft, den optimalen Tarif zu finden und spätere Probleme bei der Leistungserbringung zu vermeiden.
Im Ernstfall – was ist zu tun?
- Versicherung möglichst zeitnah informieren (telefonisch oder online)
- Wichtige Dokumente, z. B. Sterbeurkunde, einreichen
- Versicherung prüft den Fall und informiert die Begünstigten über die nächsten Schritte
Beitragshöhe und Kosten
Die Beiträge der Kapitallebensversicherung sind in der Regel höher als bei reinen Risikolebensversicherungen, da ein Teil als Sparanteil angelegt wird. Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Risikoanteil (Todesfallschutz)
- Sparanteil (Kapitalbildung)
- Verwaltungskosten und Abschlusskosten
- Überschussbeteiligung (variabel, abhängig von der Wertentwicklung)
Je nach Tarif und Anbieter variiert die Höhe der garantierten und möglichen Auszahlungen stark. Moderne Tarife bieten oft transparente Kostenstrukturen und flexible Beitragsmodelle.
* Die Angaben zur möglichen Ersparnis basieren auf Erfahrungswerten und Beispielrechnungen. Ob und in welchem Umfang Einsparungen möglich sind, hängt vom jeweiligen Vertrag, Tarifbedingungen sowie der Beitragshöhe ab.
Laufzeit und Leistungen der Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung hat meist eine langfristige Laufzeit, die in der Regel mindestens 10 Jahre beträgt. Während der Laufzeit ist die Todesfallsumme als finanzielle Absicherung für die Begünstigten garantiert.
Zusätzlich wird am Ende der Laufzeit eine Sparleistung ausgezahlt, die sich aus den angesammelten Beiträgen und möglichen Überschussbeteiligungen zusammensetzt.
Die Überschüsse können genutzt werden, um die Leistungen zu erhöhen, die Beiträge zu reduzieren oder als Auszahlung ausgezahlt zu werden.
Einige Versicherungen bieten zudem die Möglichkeit, die Beiträge bei finanziellen Engpässen vorübergehend zu senken, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
- Laufzeiten sind meist langfristig ausgelegt (mindestens 10 Jahre)
- Die Versicherungssumme wird als Todesfallsumme garantiert, dazu kommt die Sparleistung am Laufzeitende
- Überschüsse können zur Erhöhung der Leistungen, Beitragsminderung oder als Auszahlung verwendet werden
- Einige Policen bieten die Möglichkeit, Beiträge bei finanziellen Engpässen zu reduzieren
Steuerliche Aspekte
Bei Kapitalauszahlungen ist die Hälfte des Ertrages steuerpflichtig.
Rentenzahlungen müssen mit dem jeweiligen Ertragsanteil versteuert werden, der vom Beginn des Rentenbezugsalters abhängt.
Todesfallleistungen sind für die Begünstigten bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, beispielsweise bei Riester- oder Rürup-Rentenversicherungen.
- Bei Kapitalauszahlungen ist die Hälfte des Ertrages zu versteuern
- Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil (abhängig vom Beginn des Rentenbezugsalters) zu versteuern
- Todesfallleistungen sind steuerfrei für die Begünstigten bis zu gewissen Grenzen Steuerfrei, je nach Beziehungstand
- Beiträge können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden (z. B. bei Riester- oder Rürup-Varianten)
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