Direktversicherung
Die Direktversicherung ist die am häufigsten genutzte Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Der Arbeitgeber schließt dabei eine private Rentenversicherung auf den Namen des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge werden in der Regel durch Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt gezahlt. Die Direktversicherung ist einfach in der Umsetzung, bietet attraktive steuerliche Vorteile und schützt das Vorsorgekapital vor Insolvenz und Pfändung. Im Alter erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung, die je nach Vertrag flexibel gewählt werden kann. Durch diese sichere und bewährte Vorsorgeform erhalten Arbeitnehmer eine verlässliche zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand.

Für wen ist die Direktversicherung geeignet?
Die Direktversicherung ist besonders geeignet für Arbeitnehmer, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen und ihre Altersabsicherung erweitern möchten. Auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorgelösung mit geringem Verwaltungsaufwand anbieten wollen, profitieren von diesem Modell. Zudem ist die Direktversicherung für Selbstständige mit eigenem Unternehmen interessant, die sich über die betriebliche Altersvorsorge absichern möchten. Besonders vorteilhaft ist sie für Personen, die gezielt von Steuervorteilen und Entlastungen bei den Sozialabgaben profitieren wollen.
- Für Arbeitnehmer, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen möchten
- Für Arbeitgeber, die eine attraktive Altersvorsorgelösung mit geringem Verwaltungsaufwand anbieten wollen
- Für Selbstständige mit eigenem Unternehmen, die sich betrieblich absichern möchten
- Für Personen, die Steuervorteile und Entlastungen bei Sozialabgaben nutzen möchten
Welche Vorteile bietet die Direktversicherung?
Die Direktversicherung bietet zahlreiche Vorteile: Die Beiträge sind bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, was deutliche finanzielle Vorteile schafft. Das einfache Handling erfolgt über den Arbeitgeber, der die Abwicklung übernimmt und so den Verwaltungsaufwand für den Arbeitnehmer minimiert. Die Vorsorge genießt eine hohe Sicherheit durch gesetzliche Regelungen und ist vor Insolvenz geschützt. Im Ruhestand besteht die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalauszahlung. Das angesparte Vorsorgekapital ist zudem pfändungs- und insolvenzgeschützt. Zusätzlich kann die Direktversicherung mit anderen Produkten kombiniert werden, etwa mit der Riester-Förderung, was die Attraktivität weiter erhöht.
- Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen
- Einfaches Handling durch Abwicklung über den Arbeitgeber
- Sicherheit durch gesetzliche Regelungen und Insolvenzschutz
- Wahlweise lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung im Ruhestand
- Pfändungs- und insolvenzgeschütztes Vorsorgekapital
- Kombination mit anderen Produkten möglich, z. B. mit Riester-Förderung
Beitragshöhe und Kosten
Im Jahr 2025 sind Beiträge zur Direktversicherung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze förderfähig. Davon sind die ersten 4 % steuer- und sozialversicherungsfrei, während der darüber hinausgehende Teil nur noch steuerfrei ist. Die Beiträge werden meist durch Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers geleistet. Seit 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % des Beitrags bei Entgeltumwandlung, wodurch die Altersvorsorge weiter verbessert wird. Zusätzlich besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge zu leisten, um die Versorgungsleistung für die Beschäftigten weiter zu erhöhen.

- 2025: bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze sind Förderfähig, die ersten 4% Steuer- und Sozialversicherungsfrei, der Rest nur noch Steuerfrei
- Beiträge meist über Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt
- Seit 2019: verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % des Beitrags bei Entgeltumwandlung
- Möglichkeit zusätzlicher Arbeitgeberbeiträge zur Verbesserung der Versorgungsleistung
Was ist im Leistungsfall zu tun?
- Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich
- Auszahlung erfolgt als monatliche Rente oder Kapitalbetrag, abhängig vom gewählten Tarif
- Steuerpflicht im Alter (nachgelagerte Besteuerung)
- Kapitalauszahlungen zählen als Einkommen und sind ebenfalls zu versteuern
- Mitnahme oder Übertragung bei Arbeitgeberwechsel in vielen Fällen möglich (Portabilität)
Der beste Zeitpunkt zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung
Ein frühzeitiger Vertragsabschluss einer Direktversicherung sichert eine längere Ansparphase und damit höhere Erträge im Alter. Besonders ideal ist der Abschluss beim Berufseinstieg oder bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, um mögliche Arbeitgeberzuschüsse optimal zu nutzen. Auch im Rahmen der jährlichen Steuerplanung kann eine Direktversicherung sinnvoll sein, um das Bruttogehalt effizient einzusetzen und steuerliche Vorteile zu erzielen. Häufig besteht zudem die Möglichkeit, die Direktversicherung als Teil einer Lohnerhöhung zu vereinbaren, was zusätzliche finanzielle Vorteile bietet.
- Frühzeitiger Vertragsabschluss sichert längere Ansparphase und höhere Erträge
- Ideal bei Berufseinstieg oder neuem Arbeitgeber, um Zuschüsse zu nutzen
- Auch sinnvoll bei jährlicher Steuerplanung, um das Bruttogehalt effizient einzusetzen
- Oft Möglich als Lohnerhöhung
* Die Angaben zur möglichen Ersparnis basieren auf Erfahrungswerten und Beispielrechnungen. Ob und in welchem Umfang Einsparungen möglich sind, hängt vom jeweiligen Vertrag, Tarifbedingungen sowie der Beitragshöhe ab.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und können verlangen, dass Teile ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, bei neuen Verträgen mit Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des Beitrags zu zahlen, um die betriebliche Altersvorsorge zu fördern und sozialversicherungsrechtliche Einsparungen auszugleichen.
- Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Arbeitgeber sind verpflichtet, bei neuen Verträgen mit Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des Beitrags zu zahlen
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