Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte eignet. Während der Ansparphase zahlst du regelmäßig Beiträge ein, die du steuerlich als Sonderausgaben geltend machen kannst.
Ab dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn erhältst du eine lebenslange monatliche Rente. Die Basisrente ist vor allem für Personen sinnvoll, die nicht oder nur eingeschränkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und sich eine zusätzliche, verlässliche Altersvorsorge aufbauen möchten.
Für wen ist die Basisrente (Rürup-Rente) geeignet?
Die Basisrente eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine verlässliche Altersvorsorge aufbauen möchten. Auch Angestellte mit hohem Einkommen profitieren, da sie durch die Basisrente ihre Altersvorsorge steuerlich optimieren können.
Darüber hinaus richtet sich das Modell an Personen, die eine sichere und lebenslange Rentenzahlung wünschen und besonderen Wert auf steuerliche Vorteile bei der Altersvorsorge legen. Auch für Menschen, die ihre gesetzliche Rente oder andere private Vorsorgeformen gezielt ergänzen möchten, stellt die Basisrente eine sinnvolle Lösung dar.
- Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Angestellte mit hohem Einkommen, die ihre Altersvorsorge steuerlich optimieren möchten
- Personen, die eine sichere und lebenslange Rentenzahlung suchen
- Menschen, die Wert auf steuerliche Vorteile bei der Altersvorsorge legen
- Alle, die eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder anderen privaten Vorsorgeformen wünschen
Welche Vorteile bietet die Basisrente (Rürup-Rente)?
Die Basisrente überzeugt mit einer Reihe von Vorteilen, die sie besonders attraktiv für die private Altersvorsorge machen. Ein zentraler Pluspunkt ist die steuerliche Förderung: Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar.
Ab dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du eine lebenslange garantierte Rentenzahlung, was langfristige finanzielle Sicherheit im Alter bedeutet. Da die Rente zur Basisversorgung zählt, ist sie zudem vor Pfändung geschützt und wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
Auch bei der Beitragszahlung bietet die Basisrente Flexibilität – du kannst regelmäßig einzahlen oder auch Einmalzahlungen leisten. Da es sich um einen privat abgeschlossenen Vertrag handelt, ist die Rente unabhängig von der wirtschaftlichen Lage deines Arbeitgebers und somit auch im Insolvenzfall sicher.
- Steuerliche Förderung: Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar
- Lebenslange garantierte Rentenzahlung ab Rentenbeginn
- Schutz vor Pfändung im Alter, da die Rente als Basisversorgung gilt
- Flexible Beitragszahlung, regelmäßig oder als Einmalzahlung möglich
- Keine Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter
- Sicherheit auch bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Privatvertrag
Ist bei der Basisrente eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Bei Abschluss einer Basisrente ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die dabei gestellten Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der individuelle Gesundheitszustand kann Einfluss auf die Vertragsannahme oder die Höhe der Beiträge haben – insbesondere, wenn Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden.
- Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten
- Gesundheitszustand kann Einfluss auf die Annahme oder Beiträge haben
Besonderheiten und Einschränkungen der Basisrente
Bei der Basisrente gibt es einige wichtige Besonderheiten, die du vor Vertragsabschluss kennen solltest. Ein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals besteht nicht – weder bei Vertragsende noch im Todesfall. Die Rente kann lediglich an einen eng begrenzten Personenkreis vererbt werden, etwa an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder.
Der Vertrag ist nicht kündbar, um die langfristige Altersvorsorge konsequent zu sichern. Stattdessen besteht nur die Möglichkeit, ihn beitragsfrei zu stellen. In der Auszahlungsphase bietet die Basisrente weniger Flexibilität als andere Vorsorgeformen, zum Beispiel keine Kapitalauszahlung.
Zudem gilt: Wer vorzeitig aus dem Vertrag ausscheidet, verliert in der Regel seine eingezahlten Beiträge – eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.
- Kein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals bei Vertragsende oder Tod – Rente wird nur an einen eingeschränkten Personenkreis vererbt
- Vertrag ist nicht kündbar, um die langfristige Altersvorsorge zu sichern
- Geringere Flexibilität in der Auszahlungsphase im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten
- Beiträge sind bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Vertrag meist verloren
* Die Angaben zur möglichen Ersparnis basieren auf Erfahrungswerten und Beispielrechnungen. Ob und in welchem Umfang Einsparungen möglich sind, hängt vom jeweiligen Vertrag, Tarifbedingungen sowie der Beitragshöhe ab.
Leistungsfall: Auszahlung der Rente
Die Auszahlung der Basisrente (Rürup-Rente)
beginnt frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres, wie gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du eine monatliche, lebenslange Rentenzahlung, die dir eine verlässliche und planbare Altersvorsorge bietet.
Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, da die Basisrente ausschließlich auf die lebenslange Rentenzahlung ausgelegt ist. Die Rentenzahlungen sind zwar sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch der nachgelagerten Besteuerung, das heißt: Sie müssen im Alter versteuert werden.
Rentenerhöhungen sind grundsätzlich möglich, jedoch nicht garantiert und hängen von der Vertragsgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung des Anbieters ab.
- Auszahlung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich (gesetzlich vorgeschrieben)
- Rente wird lebenslang und monatlich planbar gezahlt
- Keine Kapitalauszahlung möglich
- Rentenzahlungen sind sozialversicherungsfrei, jedoch steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
- Rentenerhöhungen können erfolgen, sind aber nicht garantiert
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Rentenbeginn rechtzeitig bei der Versicherung melden
Notwendige Unterlagen einreichen (z. B. Personalausweis, Rentenantrag)
Bei Tod des Versicherten: Sterbeurkunde und ggf. Nachweise für Hinterbliebene vorlegen
Rückfragen der Versicherung vollständig und ehrlich beantworten
Beitragshöhe und Kosten
Die Beiträge zur Basisrente sind flexibel und können individuell an deine finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Jährliche Einzahlungen werden bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.
Für das Jahr 2025 können bereits 96 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, und dieser Anteil steigt jährlich weiter an. Die im Alter ausgezahlte Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, meist zu einem ermäßigten Steuersatz.
Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich; die Basisrente sieht ausschließlich die Auszahlung einer lebenslangen Rentenzahlung vor.
Wann sollte man die Basisrente (Rürup-Rente) abschließen?
Ein frühzeitiger Abschluss der Basisrente ist besonders empfehlenswert, da er über die Jahre mehr steuerliche Vorteile sichert und eine längere Ansparphase ermöglicht. Besonders Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener profitieren frühzeitig von den steuerlichen Förderungen.
Die Basisrente ist ideal für alle, die eine sichere und lebenslange Altersvorsorge aufbauen möchten und gleichzeitig Steuern sparen wollen. Je früher der Vertrag beginnt, desto stärker wirken sich Zinseszinseffekt und Steuerersparnis aus.
Vertragsgestaltung und Varianten
Die Basisrente kann in unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden. Klassisch gestaltet ist sie als Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung, bei der Sicherheit im Vordergrund steht. Alternativ gibt es die fondsgebundene Basisrente, die ein höheres Renditepotenzial, aber auch ein entsprechend höheres Risiko mit sich bringt.
Darüber hinaus lässt sich der Vertrag durch optionale Zusatzbausteine erweitern – etwa durch einen Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die zusätzliche Sicherheit bei Schicksalsschlägen bieten.
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