Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Form der privaten Altersvorsorge. Dabei werden die Beiträge in der Regel direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers per Entgeltumwandlung in eine Vorsorgeeinrichtung eingezahlt. Je nach gewähltem Durchführungsweg fließen die Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder es erfolgt eine Direktzusage durch den Arbeitgeber.
Ziel der betrieblichen Altersvorsorge ist es, eine zusätzliche Rente oder Kapitalleistung für den Ruhestand aufzubauen. Durch steuerliche Vorteile und mögliche Arbeitgeberzuschüsse stellt die bAV eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.
Für wen ist die Betriebliche Altersvorsorge geeignet?
Die betriebliche Altersvorsorge ist für eine breite Zielgruppe geeignet. Vor allem Arbeitnehmer aus allen Branchen profitieren davon, wenn sie ihre private Altersvorsorge sinnvoll ergänzen möchten. Auch Arbeitgeber nutzen die bAV, um ihren Beschäftigten attraktive Zusatzleistungen zu bieten und so die Mitarbeiterbindung zu stärken. Für Selbstständige mit eigener Firma, Geschäftsführer oder Gesellschafter bietet die bAV ebenfalls interessante Möglichkeiten zur Altersabsicherung. Besonders vorteilhaft ist sie für alle, die gezielt von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen profitieren möchten.
- Für Arbeitnehmer aller Branchen, die ihre Altersvorsorge aufstocken möchten
- Für Arbeitgeber, die attraktive Zusatzleistungen bieten wollen
- Für Selbstständige mit eigener Firma, Geschäftsführer und Gesellschafter
- Für Personen, die von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen profitieren möchten
Welche Vorteile bietet die bAV?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, was spürbare Steuerersparnisse ermöglicht – auch über diese Grenzen hinaus. Seit 2019 ist zudem ein Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung gesetzlich verpflichtend, wodurch Beschäftigte zusätzlich profitieren.
Die bAV stellt eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar und bietet wahlweise eine monatliche Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung im Ruhestand. Zudem ist das angesparte Kapital insolvenz- und pfändungssicher, was zusätzliche Sicherheit bietet. Durch die flexible Gestaltung von Beitragszahlungen und Leistungsformen lässt sich die bAV individuell an die persönliche Lebens- und Berufssituation anpassen.
- Beiträge bis zu bestimmten Grenzen sind steuer- und sozialversicherungsfrei darüber hinaus weitere Steuerersparnis möglich
- Arbeitgeberzuschuss seit 2019 verpflichtend bei Entgeltumwandlung
- Ergänzung zur gesetzlichen Rente mit zusätzlicher monatlicher Rentenzahlung oder Kapitaloption
- Kapital ist insolvenz- und pfändungssicher
- Flexible Gestaltung von Beitragszahlung und Leistungsauswahl
Wann sollte man die bAV abschließen?
Ein frühzeitiger Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge ist besonders sinnvoll, da er eine längere Ansparphase ermöglicht und somit den Kapitalaufbau für den Ruhestand deutlich erhöht. Der Einstieg in die bAV lohnt sich idealerweise bereits zum Berufseintritt, beim Arbeitgeberwechsel oder gezielt zur Steueroptimierung. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV gewährt oder die komplette Finanzierung übernimmt. So lässt sich der persönliche Vorteil optimal ausschöpfen.
- Frühzeitiger Abschluss sichert längere Ansparphase und höheren Kapitalaufbau
- Ideal bei Berufseintritt, bei Wechsel des Arbeitgebers oder zur Steueroptimierung
- Empfehlenswert, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss anbietet oder die Finanzierung vollständig übernimmt
Was ist im Leistungsfall zu tun?
- Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 62. Lebensjahr
- Leistungen je nach Vertrag als lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung
- Nachgelagerte Besteuerung: Rentenzahlungen sind im Ruhestand steuerpflichtig, jedoch meist zu einem niedrigeren Satz als im Erwerbsleben
- Kapitalauszahlungen können steuerlich begünstigt sein
- Bei Arbeitgeberwechsel ist eine Übertragung (Portabilität) der Ansprüche möglich
Beitragshöhe und Kosten
Die Beitragshöhe bei der betrieblichen Altersvorsorge richtet sich in der Regel nach dem vereinbarten Anteil des Bruttogehalts, der per Entgeltumwandlung in die Vorsorge fließt. Ab dem Jahr 2025 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung förderfähig. Dabei bleiben die ersten 4 % steuer- und sozialversicherungsfrei, während die weiteren 4 % nur noch steuerfrei sind.
Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu leisten – sofern er durch die Umwandlung Sozialabgaben einspart. Alternativ können die Beiträge auch vollständig vom Arbeitgeber getragen werden, was für Arbeitnehmer besonders attraktiv ist.
- Beiträge erfolgen meist durch Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt
- 2025: bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze sind Förderfähig, die ersten 4% Steuer- und Sozialversicherungsfrei, der Rest nur noch Steuerfrei
- Zusätzlich: Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % des Beitrags bei Entgeltumwandlung verpflichtend
- Beiträge können auch vom Arbeitgeber allein getragen werden
Gesetzliche Pflicht (nur wenn relevant)
Seit dem Jahr 2002 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer haben das Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, bei Neuabschlüssen von bAV-Verträgen mindestens 15 % Zuschuss zu leisten – sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Regelung stärkt die Position der Beschäftigten und macht die bAV zu einem noch attraktiveren Instrument der Altersvorsorge.
* Die Angaben zur möglichen Ersparnis basieren auf Erfahrungswerten und Beispielrechnungen. Ob und in welchem Umfang Einsparungen möglich sind, hängt vom jeweiligen Vertrag, Tarifbedingungen sowie der Beitragshöhe ab.
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