Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine zuvor vereinbarte Geldsumme an die begünstigten Personen aus. Sie dient dazu, die finanzielle Existenz von Hinterbliebenen, wie etwa der Familie, oder von Geschäftspartnern zu sichern. Damit schützt sie vor plötzlichen finanziellen Belastungen im Falle eines unerwarteten Verlusts. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung erfolgt keine Auszahlung bei Vertragsende, da der Fokus vollständig auf dem Todesfallschutz liegt. Die Absicherung greift also nur dann, wenn es wirklich darauf ankommt – im Ernstfall.

Für wen ist die Risikolebensversicherung geeignet?

Eine Risikolebensversicherung ist für viele Personengruppen sinnvoll, die im Ernstfall ihre Liebsten oder Partner finanziell abgesichert wissen möchten. Besonders Familien mit Kindern profitieren von dieser Absicherung, da im Todesfall eines Elternteils die finanzielle Stabilität erhalten bleibt.

Auch Alleinverdiener oder der Hauptverdiener in einer Partnerschaft sollten vorsorgen, um ihre Angehörigen nicht mit finanziellen Sorgen zurückzulassen. Für Immobilienbesitzer mit laufenden Krediten ist die Risikolebensversicherung ebenfalls empfehlenswert – sie verhindert, dass Hinterbliebene das Haus oder die Wohnung aufgrund offener Zahlungsverpflichtungen verlieren.

Selbstständige und Unternehmer mit Geschäftspartnern können sich absichern, um das Unternehmen im Ernstfall handlungsfähig zu halten. Auch für verheiratete und unverheiratete Paare, die nicht durch gesetzliche Erbregelungen geschützt sind, bietet die Versicherung wichtigen Schutz. Ebenso können sich Eltern gegenseitig absichern, damit im Fall des Falles zumindest die finanzielle Sicherheit erhalten bleibt.

  • Familien mit Kindern 
  • Alleinverdiener oder Hauptverdiener in Partnerschaften 
  • Immobilienbesitzer mit Kreditverpflichtungen 
  • Selbstständige und Unternehmer mit Geschäftspartnern 
  • Verheiratete und unverheiratete Paare 
  • Eltern, die sich gegenseitig absichern wollen 
vater mit kind symbolbild risikolebensversicherung

Welche Vorteile bietet die Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung bietet eine hohe Absicherung bei geringen Beiträgen. Schon mit wenig Geld lässt sich eine große Versicherungssumme absichern.

Die Versicherungssumme ist flexibel wählbar und kann an persönliche Bedürfnisse angepasst werden – etwa an laufende Kredite oder die familiäre Situation. Auch die Laufzeit lässt sich individuell gestalten.

Dank günstiger Beiträge bleibt die Absicherung bezahlbar. Bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes sind oft Verlängerungen und Nachversicherungen möglich.

Paare profitieren von der Möglichkeit einer verbundenen Lebensversicherung, bei der beide Partner gemeinsam abgesichert sind.

  • Hohe Absicherung bei vergleichsweise geringen Beiträgen 
  • Flexibel wählbare Versicherungssumme 
  • Laufzeiten an persönliche Lebenssituationen anpassbar 
  • Günstige Beiträge möglich 
  • Verlängerungs- und Nachversicherungsmöglichkeiten bei Lebensereignissen 
  • Möglichkeit verbundener Lebensversicherung für Paare 

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Die Risikolebensversicherung gewährleistet die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung an die im Vertrag benannten Begünstigten, sofern die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt.

Diese Auszahlung kann flexibel genutzt werden, beispielsweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, zur Finanzierung der Ausbildung von Kindern, zur Rückzahlung offener Kredite oder zur Regelung der Unternehmensnachfolge.

  • Auszahlung der Todesfallleistung an Begünstigte bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit 
  • Flexible Verwendung der Auszahlung, z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts, Ausbildung, Kreditrückzahlung oder Nachfolgeregelungen 

Im Ernstfall – was ist zu tun?

  • Versicherung zeitnah informieren, am besten telefonisch oder online (wenn möglich direkt mit Sterbeurkunde)
  • Die Versicherung prüft den Fall und meldet sich mit den nächsten Schritten 
  • Alles Weitere läuft in der Regel direkt zwischen Versicherung und den Hinterbliebenen 

Beitragshöhe und Kosten

Die Beitragshöhe für eine Risikolebensversicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen insbesondere die Versicherungssumme, die Laufzeit des Vertrags, das Alter der versicherten Person sowie der Gesundheitszustand. Auch der Beruf, die ausgeübten Hobbys und das Rauchverhalten spielen eine wichtige Rolle bei der Beitragsermittlung.

Bei bestehenden Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren kann es vorkommen, dass die Versicherung Risikozuschläge verlangt oder den Vertrag unter Umständen ablehnt. Deshalb ist eine genaue Gesundheitsprüfung oft Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.

  • Beiträge richten sich nach Versicherungssumme, Laufzeit, Alter, Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys und Rauchverhalten 
  • Risikozuschläge / Ablehnung möglich bei Vorerkrankungen oder Risikofaktoren 

Benötigt man eine Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung?

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist in der Regel die wahrheitsgemäße Beantwortung eines Gesundheitsfragebogens erforderlich. Je nach Vertragsbedingungen kann zudem eine ärztliche Untersuchung notwendig sein, um den Gesundheitszustand genau zu beurteilen.

Bestehende Vorerkrankungen können dabei zu Ausschlüssen bestimmter Leistungen oder zu Risikozuschlägen führen. Deshalb ist eine genaue und offene Angabe der Gesundheitsdaten wichtig, um den passenden Versicherungsschutz zu erhalten.

  • Wahrheitsgemäße Beantwortung eines Gesundheitsfragebogens erforderlich 
  • Je nach Vertrag kann eine ärztliche Untersuchung nötig sein 
  • Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen 

Gestaltungsmöglichkeiten der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um den Schutz individuell anzupassen. Bei der konstanten Versicherungssumme bleibt der Betrag über die gesamte Laufzeit gleich – ideal für langfristige Absicherung, etwa der Familie.

Eine Alternative ist die fallende Versicherungssumme. Sie sinkt parallel zu einem Kredit, etwa bei Baufinanzierungen, und passt sich so der verbleibenden Schuld an.

Für Paare eignet sich die Absicherung auf verbundene Leben: Beide Partner sind versichert, die Auszahlung erfolgt beim Tod des zuerst Versterbenden – ein effektiver Schutz für Ehe- oder Lebensgemeinschaften.

Mit der Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme später erhöhen, z. B. bei Heirat oder Geburt – ohne neue Gesundheitsprüfung. So bleibt der Schutz auch bei Lebensveränderungen passend.

  • Konstante Versicherungssumme: Fester Schutz über gesamte Laufzeit 
  • Fallende Versicherungssumme: Anpassung an sinkende Kreditraten 
  • Verbundene Leben: Absicherung beider Partner mit Auszahlung beim Erstversterbenden 
  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Summe ohne neue Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen 
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* Die Angaben zur möglichen Ersparnis basieren auf Erfahrungswerten und Beispielrechnungen. Ob und in welchem Umfang Einsparungen möglich sind, hängt vom jeweiligen Vertrag, Tarifbedingungen sowie der Beitragshöhe ab.

Was passiert nach Ablauf der Laufzeit?

Überlebt die versicherte Person die vereinbarte Laufzeit, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung im Todesfall und ist keine Sparform.

Je nach Anbieter können jedoch Verlängerungsoptionen angeboten werden, etwa bei geänderter Lebenssituation oder neuem Absicherungsbedarf.

Steuerliche Aspekte

Die Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung ist für die Begünstigten bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zur versicherten Person.

Liegt die Auszahlung über diesen Freibeträgen, kann Erbschaftssteuer anfallen. Entscheidend sind dabei die Höhe der Leistung und der Verwandtschaftsgrad.

Eine gezielte Gestaltung der Versicherungsnehmer- und Bezugsberechtigtenstruktur – etwa über eine Über-Kreuz-Versicherung bei Paaren – kann helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und die Steuerlast zu senken.

  • Todesfallleistung ist für Begünstigte bis zu gewissen Grenzen Steuerfrei, je nach Beziehungstand 
  • Erbschaftssteuer kann je nach Höhe der Leistung und Verwandtschaftsgrad anfallen 
  • Versicherungsnehmer- und Bezugsberechtigtenstruktur kann steuerliche Vorteile bringen (z. B. Über-Kreuz-Versicherung bei Paaren) 

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